Rauchwarnmelder

Neben dem Schutz im Privatbereich bewähren sich seit Jahren professionelle Brandmeldesysteme in Betrieben, Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern, öffentlichen Gebäuden sowie in der gesamten Industrie. Brandmeldesysteme schützen Leben und Gesundheit und sichern Firmenexistenzen.

Die DIN-Norm 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.

Im Gegensatz zu Brandmeldern, die über Brandmeldeanlagen Brandausbrüche an die Feuerwehr melden sollen, haben die Heimrauchmelder die vorrangige Aufgabe, Personen, die sich in Räumen aufhalten, vor etwaigen Bränden zu warnen. Der Geruchssinn ist im Schlaf nicht aktiv, daher sind insbesondere Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten sind aufgrund des besonderen Risikos mit Rauchwarnmeldern zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Rauchwarnmelder können miteinander über Funk oder Kabel vernetzt werden. Der Vorteil besteht im Brandfall darin, dass auch alarmiert wird, wenn der betroffene Raum in einer anderen Etage liegt und der Alarmton eines nicht vernetzten Melders nicht zu hören wäre. Der richtige Fluchtweg muss jedoch offensichtlich bleiben. Die Anbindung an die Gebäudetechnik, z.B. mittels KNX-System ermöglicht die Auslösung weiterer Aktionen, so kann die Beleuchtung im Fluchtweg eingeschaltet, Jalousien geöffnet oder eine Benachrichtigung per Telefon oder SMS abgesetzt werden. Die Norm lässt Heimrauchmelder nicht für den Einsatz als Brandmelder an einer BMA zu.

In Europa dürfen nur Rauchwarnmelder verkauft werden, die das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer der EU-Konformitätserklärung angeben.

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Weitergehende Informationen auch in der Broschüre „Rauchmelder retten Leben“ unter www.rauchmelder-lebensretter.de