Zutrittskontrolle

Laut Datenschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet, Räumlichkeiten, in denen personenbezogene Daten bearbeitet oder gespeichert werden, durch eine Zutrittskontrolle abzusichern um Unbefugten den Zutritt zu diesen Stellen zu verweigern.

Doch auch in anderen Bereichen eines Unternehmens kann eine elektronische Zutrittskontrolle sinnvoll sein, wenn dieser Betriebsbereich grundsätzlich Unbefugten unzugänglich sein soll.

Unser Unternehmen bietet Ihnen professionelle Unterstützung und zuverlässige Geräte für die Kontrolle Ihrer Zugänge in Ihrem hauseigenen Sicherheitskonzept und Gebäudemanagement.
Mit einem auf Ihre Ansprüche abgestimmten Sicherheitssystem schaffen Sie eine weitere Kontrollmöglichkeit für die Sicherheit Ihres Unternehmens.

Dabei reichen unsere Möglichkeiten von kleinen Lösungen und Terminals für die Zutrittskontrolle, bis hin zu umfangreichen Systemen für die Integration in aufwendigen Sicherheitskonzepten.

 

 

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